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   BFH, 15.07.2002 - VIII B 65/02   

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https://dejure.org/2002,10889
BFH, 15.07.2002 - VIII B 65/02 (https://dejure.org/2002,10889)
BFH, Entscheidung vom 15.07.2002 - VIII B 65/02 (https://dejure.org/2002,10889)
BFH, Entscheidung vom 15. Juli 2002 - VIII B 65/02 (https://dejure.org/2002,10889)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Anforderungen an die Darlegungspflicht - Rüge der Verfassungswidrigkeit einer Norm

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 20 Abs. 1 Nr. 6; FGO § 116 Abs. 3 S. 3
    NZB; Verfassungswidrigkeit einer Norm

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 02.09.1999 - IV B 135/98

    Verfassungsmäßigkeit der Abfärberegelung

    Auszug aus BFH, 15.07.2002 - VIII B 65/02
    Wird die Verfassungswidrigkeit einer Norm gerügt, so hat der Beschwerdeführer nicht nur konkret auf die Rechtsfrage --und damit auf Sinn und Zweck sowie den systematischen Zusammenhang der in Frage stehenden Vorschrift--, sondern u.a. auch darauf einzugehen, von welcher Seite und aus welchen Gründen ein Verstoß gegen das Grundgesetz (GG) angenommen wird (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. September 1999 IV B 135/98, BFH/NV 2000, 312, m.w.N.).
  • BVerfG, 05.10.1992 - 2 BvR 1510/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Vertrauensschutz im Steuerrecht

    Auszug aus BFH, 15.07.2002 - VIII B 65/02
    Abgesehen davon, dass die Beschwerdeschrift zu der streitigen Frage --hier: keine Steuerbefreiung von Zinsen aus Kapitallebensversicherungen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG), wenn die Versicherungsrechte nicht gegen laufende Beitragsleistung, sondern gegen Einmalprämie erworben wurden-- weder die bisherige Rechtsprechung (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 5. Oktober 1992 2 BvR 1510/92, Die Steuerberatung 1993, 139) noch die Ansichten des Schrifttums wiedergibt und diese einer eigenen Bewertung unterzieht, haben die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) vor allem versäumt, den Zweck der Steuerbefreiung (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG) und deren Zusammenhang mit der Steuerbegünstigung nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b, Doppelbuchst.
  • BFH, 26.08.2008 - III B 153/07

    Verfassungsmäßigkeit des Familienleistungsausgleichs - kein Anspruch auf ein

    Wird die Verfassungswidrigkeit einer Norm gerügt, so hat der Beschwerdeführer nicht nur konkret auf die Rechtsfrage --und damit auf Sinn und Zweck sowie den systematischen Zusammenhang der in Frage stehenden Vorschrift--, sondern u.a. auch darauf einzugehen, von welcher Seite und aus welchen Gründen ein Verstoß gegen das Grundgesetz (GG) angenommen wird (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Juli 2002 VIII B 65/02, BFH/NV 2003, 49).
  • BFH, 16.10.2009 - III B 170/08

    Halbteilungsgrundsatz und Art. 14 GG - Keine Geltendmachung einer

    Wird die Verfassungswidrigkeit einer Norm gerügt, so muss der Beschwerdeführer nicht nur konkret die Rechtsfrage und damit Sinn und Zweck sowie den systematischen Zusammenhang der in Frage stehenden Vorschrift i.S. von § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO darlegen, sondern muss auch darauf eingehen, von welcher Seite und aus welchen Gründen ein Verstoß gegen das Grundgesetz (GG) angenommen wird (z.B. BFH-Beschluss vom 15. Juli 2002 VIII B 65/02, BFH/NV 2003, 49).
  • BFH, 26.11.2008 - III B 194/07

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei gerügtem Verstoß gegen sog.

    Wird die Verfassungswidrigkeit einer Norm gerügt, so muss der Beschwerdeführer nicht nur konkret die Rechtsfrage und damit Sinn und Zweck sowie den systematischen Zusammenhang der in Frage stehenden Vorschrift i.S. von § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO darlegen, sondern muss auch darauf eingehen, von welcher Seite und aus welchen Gründen ein Verstoß gegen das Grundgesetz (GG) angenommen wird (z.B. BFH-Beschluss vom 15. Juli 2002 VIII B 65/02, BFH/NV 2003, 49).
  • BFH, 26.11.2008 - III B 197/07

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei gerügtem Verstoß gegen sog.

    Wird die Verfassungswidrigkeit einer Norm gerügt, so muss der Beschwerdeführer nicht nur konkret die Rechtsfrage und damit Sinn und Zweck sowie den systematischen Zusammenhang der in Frage stehenden Vorschrift i.S. von § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO darlegen, sondern muss auch darauf eingehen, von welcher Seite und aus welchen Gründen ein Verstoß gegen das Grundgesetz (GG) angenommen wird (z.B. BFH-Beschluss vom 15. Juli 2002 VIII B 65/02, BFH/NV 2003, 49).
  • BFH, 28.10.2002 - VIII B 130/02

    Kindergeld; Verfassungsverstoß

    Wird die grundsätzliche Bedeutung auf die Verfassungswidrigkeit einer Norm gestützt, so hat der Beschwerdeführer nicht nur konkret auf die Rechtsfrage, sondern u.a. auch darauf einzugehen, von welcher Seite und aus welchen Gründen ein Verstoß gegen das Grundgesetz angenommen wird (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 2. September 1999 IV B 135/98, BFH/NV 2000, 312, m.w.N.; vom 15. Juli 2002 VIII B 65/02, nicht veröffentlicht, juris).
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